
Verwaltungsfachangestellte/r (w/m/d)
AusbildungDie Freie Hansestadt Bremen stellt zum 1. September 2023 Auszubildende (w/m/d) ein für den Ausbildungsberuf
Verwaltungsfachangestellte*r
Berufsgruppe
Aktuelle Ausbildungsplatzangebote
Besetzbar
zum 1. September 2023
Bereich
Macht Ihnen der Umgang mit Menschen Spaß? Sind Sie freundlich, offen und kommunikativ? Verfügen Sie über eine rasche Auffassungsgabe? Sind Sie zuverlässig und sorgfältig? Gehen Sie Aufgaben engagiert an und haben Sie Freude daran, in einem Team zu arbeiten? Dann passen Sie zu uns!
Aufgabengebiet
Die praxisorientierte dreijährige Ausbildung bereitet Sie umfassend auf die vielfältigen Aufgaben in der bremischen öffentlichen Verwaltung vor: Sie lernen Einrichtungen und Zusammenhänge des wirtschaftlichen, sozialen und politischen Lebens kennen und erfahren, wie wichtig uns Bürgerorientierung ist. Sie bearbeiten Anträge und Anfragen, wenden Rechtsvorschriften an, erstellen Bescheide und haben dabei häufig Kontakt zu den Bürgerinnen und Bürgern unserer Stadt. Sie erhalten eine vielseitige und interessante Ausbildung mit guten Entwicklungsmöglichkeiten in einer modernen Verwaltung.
Voraussetzungen
Anforderungen:
Wenn Sie mindestens über die Berufsbildungsreife (Hauptschulabschluss) oder den Mittleren Schulabschluss (Realschulabschluss) verfügen, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.
Wünschenswert sind Fremdsprachenkenntnisse, idealerweise auf muttersprachlichem Niveau.
Kennzeichen
VFA2023
Bewerbungsfrist
31.03.2023
Allgemeine Hinweise
Bremen ist eine weltoffene und tolerante Stadt, in der Menschen aus den verschiedensten Herkunftsländern leben. Wir möchten, dass sich diese kulturelle Vielfalt auch in unserer Mitarbeiterschaft widerspiegelt. Kompetenzen wie z. B. Mehrsprachigkeit oder Erfahrungen aus anderen Kulturkreisen sind für eine service- und bürgerorientierte Verwaltung besonders wertvoll und hilfreich für das Miteinander. Wir möchten Menschen mit Migrationshintergrund ermutigen, sich auf diese Ausschreibung zu bewerben.
Um die Unterrepräsentanz von Frauen abzubauen, sind Frauen bei gleicher Qualifikation wie ihre männlichen Mitbewerber vorrangig zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben. Für Bewerberinnen und Bewerber mit Kindern können individuelle Arbeitszeitmodelle vereinbart werden. Schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern wird bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung der Vorrang eingeräumt.
Die Ausschreibung erfolgt vorbehaltlich der noch ausstehenden Beschlüsse des Senats und des Haushalts- und Finanzausschusses.