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Beginn der Ausbildung

Beginn der Ausbildung

Gehalt erhalten
Wer während der Schulzeit keinen Nebenjob hatte, bekommt mit dem Start der Berufsausbildung auch sein erstes Gehalt ausgezahlt. Damit der Arbeitgeber weiß, wohin dieses überwiesen werden soll, brauchst du spätestens jetzt ein eigenes Girokonto.
Für Schüler und Azubis werden von vielen Banken keine Kontoführungsgebühren erhoben. Du solltest aber dennoch auf die Höhe der regulären Gebühren achten, weil du diese spätestens nach deiner Ausbildung tragen musst. Kläre außerdem, wie hoch die Dichte der Geldautomaten ist, an denen du kostenlos etwas abheben kannst, und ob du auch im Ausland kostenlos an Bargeld gelangst.
Auf manche Girokonten gibt es sogar eine kleine Verzinsung des Guthabens, was ebenso interessant sein könnte, wie hoch der Zinssatz im Falle einer Überziehung liegt.
Online-Banking ist heutzutage fast bei allen Banken möglich. Gleichzeitig solltest du aber auch auf eine gute Betreuung vor Ort achten. Schließlich möchte man bestimmte Geldfragen auch persönlich klären.
Infos gibt es auf den Websites der Banken.

Gesundheit sichern

Die Krankenversicherungspflicht ist in unserem Sozialsystem Pflicht. Bis zur Ausbildung sind die meisten über ihre Eltern in der Familienversicherung mitversichert. Mit dem Start deiner Ausbildung hast du nun die Wahl: Entweder du bleibst beim selben Versicherer wie zuvor. Dann teilst du dies einfach nur der Versicherung und dem Arbeitgeber mit. Wenn du dich für einen Wechsel entscheidest, vergleiche zunächst ein paar Preis- und Leistungsangebote. Gerade die Zusatzleistungen könnten interessant für dich sein. Viele gesetzliche Krankenversicherungen bieten inzwischen kostenlose oder bezuschusste Sportkurse für ihre Mitglieder an. Manche haben auch ein Bonussystem, über das du profitieren kannst.
Die hohen Beiträge sollten dich nicht abschrecken. Denke daran, dass du davon nur die Hälfte selbst übernimmst. Den Rest zahlt dein Arbeitgeber.
Sobald du dich entschieden hast, teilst du deinem Ausbilder einfach mit, bei welcher Kasse er dich melden soll.

Abgesichert durchs Leben

Auch eine Haftpflichtversicherung sollte jede Person haben. Es kann im Zweifelsfall nämlich sehr teuer werden, wenn man fremdes Eigentum beschädigt. Eine Haftpflichtversicherung übernimmt beispielsweise die Kosten, wenn du versehentlich das Smartphone deines Freundes kaputt gemacht hast. Bis zum Ende der ersten Ausbildung greift manchmal auch noch die Haftpflichtversicherung der Eltern. Sie kostet nicht mehr als 50 Euro im Jahr.
Auch wenn dein Ausbildungsgehalt nicht all zu hoch ist, solltest du dennoch bestimmte Versicherungen in Betracht ziehen. Die Beiträge einer Berufsunfähigkeitsversicherung richten sich beispielsweise nach dem Alter, d.h. je jünger du eine solche Versicherung abschließt, desto weniger zahlst du auch. Staatliche Unterstützung bei Berufsunfähigkeit erhält man erst nach fünf Jahren im Beruf. Eine private Versicherung kann sich hier also auszahlen. Du kannst alternativ auch eine Unfallversicherung abschließen.
Natürlich hängt es von deiner individuellen Lebenssituation ab, welcher zusätzlichen Versicherungen du anstreben solltest. Wer ein Auto hat, braucht eine Kfz-Versicherung. Wer Extremsport macht, sollte sich gegen Unfälle absichern. Wer zur Miete wohnt, braucht meist eine Hausratversicherung.

Mobil zum Ziel

Mit Beginn der Ausbildung ändern sich wohlmöglich auch deine Fortbewegungsmöglichkeiten. Wer mit Bahn und Bus zur Arbeit kommt, kann durch die Vorlage des Schüler- bzw. Azubi-Ausweises bei den Öffentlichen Verkehrsmitteln vergünstigte Tarife bekommen. Auch für Züge im Nahverkehr gibt es für Azubis bzw. Arbeitspendler eventuell Vergünstigungen. Natürlich ist das Rad immer noch die kostengünstigste Alternative. Aber dann ist man eben auch stets abhängig vom Wetter. Wer mit dem Auto fahren möchte, kann bei der Versicherung seiner Eltern mal nachfragen, ob sie ein günstiges Angebot haben. Außerdem kann man eventuell auch eine Fahrgemeinschaft über die Firma arrangieren, um sich die Spritkosten zu teilen. Einfach mal herumfragen.

Die eigenen vier Wände

Der Start ins Berufsleben kann auch mit einem Auszug von Zuhause verbunden sein, vor allem dann, wenn die neue Ausbildungsstelle in einer anderen statt ist. Natürlich bringen die eigenen vier Wände auch Kosten mit sich. Miete und Unterhalt müssen nun selbst getragen werden. Viele teilen sich diese in Wohngemeinschaften, die außerdem den Vorteil haben, dass du in einer neuen Stadt auch gleich Kontakt zu anderen Leuten aufbauen kannst. Sowohl für dein WG-Zimmer als auch für die Miete einer eigenen kleinen Wohnung kannst du übrigens finanzielle Unterstützung bekommen. Jeder Mensch mit geringem Einkommen hat das Recht auf Wohngeld, dass du beim Stadtamt beantragen kannst. Natürlich nur, wenn du nicht schon andere Unterstützung, wie die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) bekommst.
Falls du nach einigen Monaten merkst, dass du ein wenig Geld zum Zurücklegen hast, könntest du über einen Bausparvertrag nachdenken. Als Azubi hast du hierfür Anspruch auf sogenannte vermögenswirksame Leistungen, also tariflich geregelte Gelder, mit denen der Arbeitgeber seine Angestellten unterstützt. So ein Bausparvertrag läuft über mehrere Jahre fest und hat daher oft eine bessere Verzinsung als andere Sparanlagen.

 

Der Ausbildungsvertrag

 

Der Ausbildungsvertrag ist eine schriftliche Übereinkunft, in dem Ausbilder und Auszubildende, die von ihnen zu erbringenden Leistungen fixieren. Der Ausbilder verpflichtet sich darin beispielsweise dazu, dem Auszubildenden in seinem Betrieb die Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die zum Erreichen des Ausbildungszieles erforderlich sind. Der Auszubildende verpflichtet sich im Gegenzug unter anderem dazu, regelmäßig zur Berufsschule zu gehen und die betriebliche Ordnung einzuhalten.

 

Der Abschluss

 

Mit der Zusage für einen Ausbildungsplatz haben Betrieb und Auszubildender zwar einen mündlichen Ausbildungsvertrag abgeschlossen. Dieser reicht aber nicht aus. Das Berufsbildungsgesetz (§§ 10 und 11 BBiG) schreibt vor, dass vor dem tatsächlichen Ausbildungsbeginn ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen und von beiden Parteien (Ausbilder und Auszubildenden) unterschrieben werden muss. Es sei denn: Der Auszubildende ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht volljährig. Dann müssen seine Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten den Vertag unterzeichnen.

 

Eintragung bei den zuständigen Stellen

 

Ein schriftlicher Ausbildungsvertrag ist auch deshalb wichtig, weil dieser nach seiner Unterzeichnung sofort vom Betrieb an die zuständige Stelle (etwa Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer) geschickt werden muss (§ 36 BBiG). Diese prüft, ob der Ausbildungsvertrag korrekt ausgefüllt wurde und ob der Betrieb beziehungsweise Ausbilder für diese Aufgabe geeignet ist. Ist alles korrekt, wird der Vertrag in ein Verzeichnis eingetragen und anschließend zurück an den Betrieb geschickt.

Dass der Ausbildungsvertrag eingetragen wird, ist auch deshalb wichtig, weil die zuständige Stelle im Weiteren den Betrieb beispielsweise darüber informiert, wann er die Auszubildenden zur Prüfung anmelden muss.

 

Was muss drinstehen?

 

Beginn und Dauer: Die Ausbildungsdauer ist gesetzlich vorgeschrieben und soll nicht mehr als drei und nicht weniger als zwei Jahre betragen (§ 5 BBiG). In der Regel beginnt eine Ausbildung am 1. September und endet, wenn der Auszubildende die Gesellen- oder Abschlussprüfung besteht – also gegebenenfalls auch vor Ablauf der im Vertrag vereinbarten Ausbildungszeit.

 

Ausbildungsort: Die Angabe des Ortes, an dem die Ausbildung erfolgt, gehört ebenfalls in den Ausbildungsvertrag. Dieses kann interessant werden, wenn der Auszubildende an einem anderen, als den vertraglich vereinbarten Ort eingesetzt wird. Denn dann muss der Betrieb ihm die zusätzliche Fahrtzeit auf die Arbeitszeit anrechnen und gegebenenfalls die entstehenden Fahrkosten tragen.

 

Dauer der regelmäßigen täglichen Arbeitszeit: Wieviel ein Auszubildender arbeiten darf, ist durch das Arbeitsrecht (ArbZG) beziehungsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) vorgegeben. Unter-18-Jährige dürfen beispielsweise maximal 40 Stunden wöchentlich und acht Stunden täglich arbeiten. Sollte ein Arbeitstag ausnahmsweise mal 8,5 Stunden dauern, muss dieses an einem anderen Tag der Woche abgegolten werden (§ 8 JArbSchG). Darüber hinaus dürfen sie nur in Ausnahmefällen nachts, zwischen 20 und 6 Uhr (§ 14 JArbSchG ) und am Wochenende (§§ 16 und 17 JArbSchG) arbeiten. Volljährige hingegen dürfen acht Stunden täglich und an sechs Tagen in der Woche beschäftigt werden (§ 3 ArbZG).

 

Dauer der Probezeit: Sie muss mindestens einen Monat und darf maximal vier Monate betragen (§ 20 BBiG).

Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung: Im Ausbildungsvertrag muss die Brutto-Ausbildungsvergütung für jedes Lehrjahr eingetragen werden.

 

Dauer des Urlaubs: Der Urlaubsanspruch ist laut Jugendarbeitsschutzgesetz für minderjährige Auszubildende folgendermaßen gestaffelt – wer zu Beginn des Kalenderjahres jünger als 16 Jahre ist, dem stehen mindestens 30 Werktage oder 25 Arbeitstage Urlaub zu, für zu diesem Zeitpunkt Unter-17-Jährige sind es mindestens 27 Werktage oder 23 Arbeitstage und wer noch keine 18 Jahre alt ist, der hat einen Urlaubsanspruch auf mindestens 25 Werktage oder 21 Arbeitstage (§ 19 JArbSchG). Bei Werktagen wird der Samstag übrigens mitgezählt. Für volljährige Auszubildende gilt das Bundesurlaubsgesetz und somit stehen ihnen mindestens 24 Werktage Urlaub zu (§ 3 BUrlG).

 

Voraussetzungen für eine Kündigung: Wann und wie ein Ausbildungsvertrag nach Ablauf der Probezeit gekündigt werden kann, ist im Berufsbildungsgesetz (§ 22 BBiG) festgelegt. Bei einer ordentlichen Kündigung kann der Auszubildende jederzeit mit vier Wochen Frist kündigen. Gründe dafür können eine Umorientierung hinsichtlich des Ausbildungsberufes oder der Beginn eines Studiums sein. Ein Auszubildender kann aber auch fristlos kündigen, wenn er seinem Ausbilder schwere Pflichtverletzungen vorwerfen kann. Diese Form der Kündigung kann sich unter anderem anbieten, wenn jemand plant, den gleichen Ausbildungsberuf in einem anderen Betrieb zu erlernen. Denn bei dieser Kündigungsform muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Da die eine fristlose Kündigung jedoch eine heikle Angelegenheit ist (Stichwort: Abmahnung), sollte sich jeder, bevor er zu diesem Mittel greift, ausführlich informieren und beispielsweise bei einer Jugendlichen- und Auszubildendenvertretung (JAV) beraten lassen.
Eine weitere Variante ist der so genannte Aufhebungs- beziehungsweise Auflösungsvertrag. Er kann jedoch nur im gegenseitigen Einverständnis erfolgen. Mit anderen Worten, der Ausbilder muss damit einverstanden sein.

 

Hinweis auf geltende Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen: Oftmals haben Arbeitgeber besondere Regelungen mit Gewerkschaften (Tarifvertrag) beziehungsweise Arbeitnehmern (Betriebsvereinbarung) getroffen. Dabei kann es sich etwa um einen höheren als dem rechtlich vorgegebenen Urlaubsanspruch handeln. Es gilt dann das so genannte Günstigkeitsprinzip, weshalb in diesem Fall solche Vereinbarungen auch für volljährige Auszubildende gelten.

 

Jetzt geht’s los! So lebt man sich gut ein im neuen Job.

 

„Aller Anfang ist schwer“, so besagt ein Sprichwort. Wie soll einem auch etwas leicht von der Hand gehen, wenn man es noch nie gemacht hat? Wie sollen wir wissen, wie so ein Arbeitsverhältnis zu handhaben ist, wenn wir bis zu unserem ersten Arbeitstag nur schulische Erfahrungen gesammelt haben? Aber keine Sorge. Ein bisschen vorbereiten kann man sich immer. Das macht den Einstieg etwas leichter.

 

 

Der erste Tag


Eigentlich kannst du dich ja entspannen: Du hast das Bewerbungsverfahren überstanden und hast eine Zusage bekommen. Aber trotz dieser Bestätigung steigt vor dem ersten Arbeitstag die Aufregung. Ist ja auch klar. Schließlich kommen viele neue Dinge auf dich zu. Wie genau deine Ausbildung ablaufen wird, kannst du oft schon vorher dem Ausbildungsplan entnehmen. Damit hast du schon einmal eine Ungewissheit aus dem Weg geräumt und weißt, wann deine Schultage sind und in welcher Reihenfolge du die einzelnen Lernfelder durchlaufen wirst.
Natürlich kannst du dich vorher auch noch einmal ausreichend über die neue Firma informieren. Wenn es ein großer Betrieb ist, findest du oft auch auf der Website die Vorstellung der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Das hilft, um zu all den neuen Gesichtern auch möglichst schnell passende Namen zu haben.
Außerdem hilft es, wenn du dir ein paar Vorstellungssätze über dich zurecht legst. Du wirst mit Sicherheit am ersten Tag ziemlich oft danach gefragt, wer du bist, woher du kommst, was du bisher gemacht hast und vielleicht sogar, warum du diese Ausbildung nun beginnst.
Ansonsten gilt für den ersten Tag: Sei pünktlich, aber nicht überpünktlich. Halte dich an die Menschen, die dich in Empfang nehmen und die du vom Vorstellungsgespräch schon kennst. Nehme alle Informationen auf, mache dir Notizen und hab keine Angst, noch einmal nachzuhaken. Niemand kann sich alles gleich zu Beginn dauerhaft merken.

 

 

Die ersten Wochen


Natürlich – so sollte es bei jedem neuen Arbeitsverhältnis sein – stehst du zu Beginn noch unter „Welpenschutz“. Das soll heißen: Fehler werden dir natürlich eher verziehen als jemandem, der schon langjährig dabei ist. Dennoch gilt: Lieber einmal mehr nachfragen als ständig Fehler zu produzieren. Das ist auch für dein eigenes Lernen wichtig.
Um viele Kontakte aufzubauen, nutze auch die Pausen. Beim Mittagessen lernt man zum Beispiel Kollegen gut kennen.
Um dich etwas heimischer zu fühlen, kannst du dir natürlich auch deinen Arbeitsplatz etwas persönlicher einrichten. Stelle oder hänge ein paar Bilder auf (das fördert auch Gespräche mit Kollegen), richte deinen Arbeitsplatz so ein, wie du es brauchst. Aber achte dabei auch auf die Grenzen und respektiere den Raum der Mitarbeitenden.
Manchmal gibt es zu Beginn eines Arbeitsverhältnisses auch noch bürokratische Angelegenheiten zu erledigen. Ergreife hierbei ruhig die Initiative und hake nach, ob dein Arbeitgeber noch Unterlagen von dir benötigt. Das signalisiert, dass du mitdenkst und motiviert bist. Auch inhaltliche Fragen können deinen Elan unterstreichen.

 

 

Der erste Monat


Wenn sich die erste Aufregung etwas gelegt hat, wirst du bemerken, wie routiniert bestimmte Tätigkeiten schon sind. Du hast viele neue Menschen kennengelernt und mit manchen bist du vielleicht schon per Du. Nach dem ersten Monat lohnt sich schon ein erster Blick zurück, um zu überprüfen, was du alles schon gelernt hast und ob du zum Beispiel irgendeine Abteilung noch nicht kennen gelernt hast. Das kannst du jetzt nachholen. Auch wenn du gerade erst anfängst, darfst du trotzdem auch Forderungen stellen. Bespreche mit deinem Ausbilder, wo du noch Unsicherheiten hast und ob es bestimmte Arbeitsbedingungen gibt, mit denen du nicht zurechtkommst. Vielleicht fehlen dir manchmal genauere Anweisungen oder du möchtest bestimmte Aufgaben noch einmal gezeigt bekommen. All das kannst du ruhig vorsichtig besprechen. Schließlich möchtest du ja einen Beruf erlernen.

 

 

Ruckzuck alter Hase


Nach einiger Zeit wirst du dich wundern, wie schnell du dich eingelebt hast. Natürlich hält deine Ausbildung täglich noch Neues für dich bereit. Aber du bewegst dich inzwischen viel sicherer und selbstverständlicher durch den Ausbildungsbetrieb. Das wird dir erst recht bewusst, wenn nach einem Jahr die neuen Auszubildenden anfangen. Diese Erkenntnis tut doch gut, oder?!

 

Ausbildung: Was ist Pflicht, was ist dein Recht?

Für alle gilt: Im Ausbildungsvertrag, den jeder Auszubildende mit seinem Arbeitgeber abschließt, sind die grundlegenden Regelungen getroffen. Hierüber werden die Arbeitszeiten, der Urlaubsanspruch, die Probezeit, Kündigungsvoraussetzungen und das Ausbildungsgehalt festgelegt. Außerdem ist festgehalten, wie lange die Ausbildung dauert und der Ablauf sowie die Ziele der Lehre. Vor dem Unterschreiben eines solchen Vertrages ist es immer ratsam, sich alle Absätze gründlich durchzulesen und bei Bedarf noch einmal nachzuhaken. Ist der Vertrag erst einmal unterschrieben, hat man sich zu allem, was dort festgeschrieben ist, bereit erklärt.

 

 

Was muss, das muss

 

Das oberste Gebot einer Ausbildung ist natürlich das Lernen. Hierzu verpflichten sich Azubis vom ersten Tag ihrer Lehrzeit an. Im Gegenzug ist ihr Arbeitgeber dazu verpflichtet, sie angemessen auszubilden. Auch Sorgfalt ist ein wichtiges Schlagwort. Angestellte und Azubi sind dazu verpflichtet, die ihm aufgetragenen Aufgaben sorgfältig auszuführen. Darüber hinaus müssen Azubis die von Seiten der prüfenden Kammern auferlegten Pflichten erfüllen. Das heißt im Klartext, dass sie ihr Berichtheft regelmäßig ausfüllen und auch sonstige Auflagen im Blick haben. Außerdem sind Azubis zur Teilnahme am Berufsschulunterricht verpflichtet. Auch Azubis haben sich an die Betriebsordnungen zu halten. Ist man sich nicht sicher, was man darf und was man nicht darf, lieber einmal mehr nachfragen.

 

 

Das darf gefordert werden

 

Übrigens sind alle rechtlichen Grundlagen – auch, wenn sie nicht im Ausbildungsvertrag aufgeführt sind – im sogenannten Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgehalten. Hierauf können sich die Ausbilder aber auch die Azubis berufen, wenn das Arbeitsverhältnis nicht ausgewogen ist. Muss ein Auszubildender beispielsweise ständig Aufgaben erfüllen, die nichts mit seinem Berufsziel zu tun haben, darf er sich beschweren. Notfalls kann man sich auch immer Hilfe bei der zuständigen Kammer holen. Alle oder zumindest die meisten Aufgaben sollten also stets im direkten Zusammenhang mit den jeweiligen Ausbildungszielen stehen. Auch Azubis haben das Recht auf eine angemessene Vergütung, die mindestens jährlich ansteigen sollte. Alle Ausbildungsmittel sollten außerdem kostenfrei vom Betrieb zur Verfügung gestellt werden und für alle Ausbildungsmaßnahmen, beispielsweise die Berufsschule, müssen die Auszubildenden freigestellt werden. Auszubildende genießen außerdem besonderen Arbeitsschutz: Ihre maximale Probezeit liegt bei vier Monaten und sie haben die besonders kurze Kündigungsfrist von nur vier Wochen, wenn sie die Ausbildung nicht weiterführen wollen.

 

 

Natürlich handeln hilft

 

Durch so eine Gesetzgebung wie das BBiG oder einen Arbeitsvertrag bekommt man oft das Gefühl, viel falsch machen zu können. Eigentlich halten diese Gesetze aber in den meisten Fällen nur das schriftlich fest, was ohnehin klar sein sollte. Wenn man das Werkzeug von jemand anderem benutzt, ist doch klar, dass man damit ebenso sorgfältig umgeht, als wäre es das eigene. Und umgekehrt sollte jedem Ausbilder bewusst sein, dass er sich dazu verpflichtet, sein Berufswissen so gut es geht zu vermitteln und Azubis nicht nur als günstige Arbeitskräfte auszunutzen. Daher ist wohl die grundlegendste Regel für eine erfolgreiche Ausbildung, sich nach bestem Wissen und Gewissen zu verhalten und bei Unklarheiten nachzufragen. Dann werden beide Seiten bestimmt zufrieden sein.
 
 

 

Manchmal muss es sein: Wechsel des Ausbildungsbetriebs

 

Erkennen ist nicht einfach

 

Es ist nicht immer leicht, zu erkennen, dass etwas schiefläuft. Ein Blick von außen kann da helfen. Bei der Handelskammer und auch bei den entsprechenden Gewerkschaften gibt es daher ein Beratungsangebot. Hier wird in einem Gespräch herausgefunden, wo der Haken ist.

 

 

Schlichtungsversuch?

 

Oftmals entstehen Konflikte, wenn sich die Erwartungen und Vorstellungen beider Seiten unterscheiden. Daher bietet es sich in manchen Fällen an, den Schlichtungsausschuss der Handelskammer einzuschalten, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Azubi vermittelt und gezielt versucht, die Konflikte aus dem Weg zu räumen. Rein rechtlich ist die Schlichtungsmöglichkeit vor allem wichtig, wenn der Schritt vor das Arbeitsgericht nicht unwahrscheinlich ist. Denn ohne einen vorherigen Schlichtungsversuch ist eine Verhandlung hier nicht möglich.

 

 

Aktiv werden – etwas Neues suchen

 

Hat ein Azubi sich entschieden, in einem anderen Betrieb seine Ausbildung zu Ende zu bringen, sollte er sich noch aus seinem aktuellen Arbeitsverhältnis heraus bewerben. Durch eine persönliche Anfrage findet sich schnell heraus, ob die möglichen neuen Betriebe überhaupt Wechsler bei sich aufnehmen. Um nicht vom Regen in die Traufe zu geraten, bietet es sich an, bei einem neuen Betrieb zunächst ein Probearbeiten zu vereinbaren.

 

 

Aufhebungsvertrag

 

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, aus einem Vertrag heraus zu kommen. Die unkomplizierteste Variante ist der Aufhebungsvertrag, bei dem sich beide Seiten mit der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses einverstanden erklären. Sollte sich der Ausbilder quer stellen, gibt es noch die Möglichkeit, unter Angabe von wichtigen Gründen zu kündigen. Achtung: Für diese Variante immer Hilfe von Handelskammer oder Gewerkschaft holen.

 

 

Keine Wahl

 

Manchmal haben Azubis aber auch gar nicht die Wahl, ob sie ihren Ausbildungsplatz wechseln möchten. Betriebe können aus unterschiedlichen Gründen überraschend einige Mitarbeiter entlassen müssen. Vor so einer betriebsbedingten Kündigung sind auch Azubis leider nicht geschützt. Wie geht man dann vor?

 

 

Ein weiterer Extremfall: Insolvenz.

 

Wichtig ist, Arbeitsagentur, Handelskammer und Berufsschule sofort diese zu melden. Nur dann kann ermittelt werden, ob der Azubi Anrecht auf das sogenannte Insolvenzgeld hat und es können Versicherungsfragen geklärt werden. Auszubildende sollten sich um einen neuen Platz kümmern, sobald sie von der Insolvenz ihres Betriebs erfahren. Tipp: Auch wenn keine freien Stellen gemeldet sind, nicht aufgeben und ganz viel telefonieren! Viele Betriebe sind hilfsbereit und überlegen sich, ob sie noch einen Auszubildenden aufnehmen können, oder hören sich um.

 

Wechsel macht manchmal Sinn

 

Natürlich gehört zu einem Wechsel in einen anderen Betrieb auch eine gehörige Portion Mut. Eine professionelle Beratung und Begleitung sind in jedem Fall empfehlenswert. Beteiligt sich der Azubi aktiv am Findungsprozess, wird er am Ende nicht nur eine ganze Menge dazu gelernt haben, sondern vor allem auch garantiert deutlich glücklicher seine Ausbildung absolvieren können.

 

Infos und Kontakte

www.handelskammer-bremen.de => Ausbildungsberater der zuständigen Handelskammer ermitteln das Problem und helfen bei der Suche nach einem neuen Betrieb

www.arbeitsagentur.de => Unterstützung von der zuständigen berufsberatenden Person

www.dgb-jugend.de => Dr. Azubi vom Deutschen Gewerkschaftsbund beantwortet online alle Fragen zum Thema

www.ausbildung.info => Infoportal der Gewerkschaft ver.di; unter dem Punkt „Rechte & Pflichten“ gibt’s etwas zum Thema „Wechsel“

 

Was kommt da auf mich zu? Einstieg in die Arbeitswelt

 

Am ersten Tag der Ausbildung kann man schon ein bisschen nervös sein. Ein paar Arbeitserfahrungen mag man ja über Ferienjobs oder Praktika schon gesammelt haben, aber die Berufsausbildung ist meist das erste längere Arbeitsverhältnis, das man nach der Schule eingeht. Auf einmal hat man Anspruch auf Urlaubstage, bekommt monatlich eine Lohnabrechnung und in größeren Unternehmen gibt es einen Betriebsrat.

Kein Wunder, dass man bei all den fremden Begriffen und den neuen Umständen erst einmal gar nicht weiß, wo einem der Kopf steht. In den meisten Betrieben werden alle Neuankömmlinge erst einmal offiziell begrüßt. Große Unternehmen kümmern sich oft umfangreich um einen reibungslosen Einstieg ihrer neuen Auszubildenden. Dir sollte bewusst sein, dass du nicht allein bist. Oft fangen mit dir auch weitere Azubis an.

 

 

Keine Sorge vor neuem Lebensabschnitt

 

In kleineren Betrieben, die meist nur einen oder nur ein paar Ausbildungsplätze zur Verfügung stellen wirst du schon einmal vielleicht direkt vom Chef empfangen, herumgeführt und mit Kollegen bekannt gemacht. Aber genauso wie in großen Unternehmen gibt es in Kleinbetrieben auch immer einen direkten Ansprechpartner für die Auszubildenden – den Ausbilder, der die Lehrlinge meist über die gesamte Zeit betreut.

 

Ein neuer Lebensabschnitt macht erstmal Angst – keine Frage. Man steuert ja quasi wie auf einem Segelboot auf hoher See mitten in dichten Nebel hinein. Stellt sich die Frage: Was lässt sich im Voraus schon tun, um diesen Nebel ein wenig zu lichten?

 

Vielen Unternehmen ist natürlich bewusst, dass ihre Neuzugänge erst einmal ein wenig unsicher sind. Daher bereiten sie sie mit einem Anschreiben vorm ersten Tag ein wenig darauf vor. Wenn du schon eine Zusage hast, kannst du natürlich auch einfach mal bei deinem zukünftigen Arbeitgeber anrufen und nachfragen, was dich am ersten Tag erwartet und ob du noch etwas mitbringen oder bedenken solltest. Engagement und Interesse kommen immer gut an. Ansonsten hilft auch einfach ein bisschen Vertrauen darin, dass sich die Dinge schon nach und nach regeln werden.

 

 

Wissen macht sicher

 

Wer nicht erst bis zum Unterricht der Berufsschule warten möchte, kann sich natürlich auch vorher schon schlau machen. Verständliche Definitionen der Begriffe wie Urlaubsrecht, Lohnabrechnung und Betriebsbeirat findest du im Netz. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), der das Recht von Arbeitnehmern vertritt, hat zum Beispiel ein Begriffslexikon online gestellt, in dem viele Begriffe von A bis Z kurz und präzise erklärt werden. Auch andere Infoportale führen solche Auflistungen, in denen du dich schlau machen kannst. Aber keine Sorge, du musst nicht alles auf Anhieb verstehen oder im Kopf behalten. Vieles wird dir später während der Ausbildung erklärt oder ergibt sich von ganz allein.

 

 

Lernen durch praktische Erfahrung

 

Das gilt natürlich nicht nur für Inhalte, die auf deinen Ausbildungsberuf bezogen sind, sondern auch ganz klar für alle allgemeinen Arbeitsumstände. Ist dein Umgang mit dem Chef und den Kollegen anfangs noch unsicher, wirst du schon bald routinierter und damit sicherer darin sein. Auch das frühe Aufstehen (je nach Beruf sogar auch Schichtdienst) und der Arbeitsalltag mit seinen acht Stunden werden dir mit Sicherheit bald einfacher von der Hand gehen.

 

 

Klare Ziele verhelfen zur Sicherheit

 

Es gibt noch einen weiteren Trick, sich im Vorfeld etwas sicherer für das bevorstehende Berufsleben zu fühlen. Neben dem allgemeinen Wissen, das du dir vorher aneignen kannst, hilft auch eine klare Vorstellung des zu erlernenden Berufs. Wenn du noch kein exaktes Bild deines gewählten Berufs hast, lass dich nicht gleich entmutigen. Vieles wird sich auch hier erst während der Ausbildung finden. Aber es hilft bestimmt, dich schon im Vorfeld mit Leuten darüber zu unterhalten und dich darüber zu informieren, was den Berufsalltag speziell in deinem Berufsfeld ausmacht. Dann fällt der Schritt ins Ungewisse nicht ganz so unsicher aus.

 

 

Akzeptanz und Geduld helfen

 

Ganz klar: Jeder neue Lebensabschnitt macht erstmal ein wenig Angst. Damit bist du nicht allein. Wenn du also in der Nacht vor deinem ersten Arbeitstag mit offenen Augen und klopfendem Herzen im dunklen Zimmer liegst, mach dir bloß keine Vorwürfe. Versuche deine Aufregung lieber als ganz normal zu sehen und hab etwas Geduld mit dir. Bestimmt wirst du in der nächsten Nacht dann schon beruhigter schlafen.

 

Tipps in Kürze

  1. Arbeitstag ➔Bringe vorher in Erfahrung, wie genau der Ablauf sein wird. Plane einen Zeitpuffer für den Hinweg ein. Es könnte helfen, wenn du deine neue Arbeitsstrecke in den Tagen vorher einmal abläufst oder –fährst. Informiere dich vorher auch noch einmal im Netz über das Unternehmen.

 

Was ziehe ich an?  Wenn du dir unsicher bist, was du in deiner neuen Firma am besten anziehst, dann frag doch einfach nach. Einmal eben anrufen ist bestimmt nicht so unangenehm, wie sich am ersten Tag over- oder underdressed fühlen. Manchmal hilft es auch, sich zu erinnern, was die Mitarbeiter getragen haben, als du zum Bewerbungsgespräch im Unternehmen warst.

 

Chef ➔ Auch dein Chef hatte mal seinen ersten Arbeitstag – daher sollte er wissen, wie es dir vermutlich geht. Du kannst deinen zukünftigen Chef vorher auch schon googlen. Dann hast du gleich ein Bild vor Augen und evtl. ein paar hilfreiche Informationen. Übe vorher mit Freunden einen „gesunden Händedruck“ – der kommt bei Chefs besonders gut an.

 

Fachbegriffe ➔ Du kannst dich vorher schon über ein paar Begriffe informieren – dann fühlst du dich nicht ganz so unwissend. Wenn dir in der ersten Zeit Fremdbegriffe begegnen, notiere sie dir ruhig. Dann kannst du sie später nachschlagen.

 

Kollegen ➔ Viele Kollegen können dir bestimmt deine Fragen beantworten, aber einer von Ihnen wird gezielt dein Ansprechpartner sein. Scheue dich nicht ihm oder ihr Fragen zu stellen, wenn du etwas nicht verstehst. Lasse dir die Telefonliste von Kollegen geben. Sei bei der Vorstellungsrunde freundlich und offen. Mache immer mal mit Kollegen oder anderen Azubis Pause, damit du von betriebsbezogenen Gepflogenheiten erfährst und dich allgemein austauschen kannst.

 

Pausen- und Schlusszeiten ➔ Kläre in den ersten Tagen die Arbeits- und Pausenzeiten. Lasse nicht pünktlich zur Pause oder zum Tagesende den Stift fallen und verschwinde, sondern frage besser, ob es noch etwas zu tun gibt. Bringe dir etwas zu essen für die Pause mit.

 

Berufsschule ➔ Hier wirst du eine ganze Menge Hilfreiches über die Arbeitswelt erfahren.

 

Lernen ➔ „Man lernt nie aus“ – Da du wahrscheinlich gerade von der Schule kommst, wird dich dieser Spruch vielleicht nerven. Er stimmt aber.

 

Learning by doing ➔ Indem du Dinge mit Bedacht aber auch Mut ausprobierst, wirst du ziemlich viel über sie lernen.

 

Umzug ➔ Falls du für deine Ausbildung umziehen musst, gib dir auch hier ein wenig Zeit, um anzukommen. Du musst nicht gleich am ersten Tag Arbeit und Wohnen perfekt meistern.

 

Fort- und Weiterbildung

In fast jedem Berufszweig gibt es immer die Möglichkeit, sich nach der Ausbildung noch weiterzubilden. Manchmal zeigt sich nach einigen Jahren Berufserfahrung, wo die eigenen Stärken liegen. Diese kann man über Weiterbildungsabschlüsse ausbauen und sich so spezialisieren. Dadurch macht man sich für den Arbeitsmarkt noch interessanter. Es gibt zahlreiche private oder staatliche Einrichtungen, die Lehrgänge mit anerkannten Weiterbildungsabschlüssen anbieten. Oft laufen diese
mit Abendunterricht oder Seminaren am Wochenende. Aber auch kürzere, qualifizierende Fortbildungen, die nicht zu einem höheren Berufsabschluss führen, sind empfehlenswert, um die eigene Arbeitskraft zu stärken. Hierfür solltest du dich informieren, ob du deinen Anspruch auf den sogenannten Bildungsurlaub geltend machen kannst. Es ist gesetzlich festgelegt, dass jeder Angestellte das Recht darauf hat, sich einmal jährlich beruflich weiterzubilden und dafür vom Arbeitgeber freigestellt wird. Bei geringem Einkommen kannst du sogar noch eine finanzielle Unterstützung für die Kursgebühren beantragen. In Bremen heißt diese Förderung „Weiterbildungsscheck“.

www.arbeitsagentur.de
www.bildungsurlaub.de

Grenzenloses Lernen – Berufsausbildung wird internationaler

Seit 2005 ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) festgehalten, dass Auszubildende das Recht auf einen Auslandsaufenthalt haben. Es steht dort seitdem unter § 2 „Lernorte der Berufsbildung“ in Absatz 3: „Teile der Berufsausbildung können im Ausland durchgeführt werden, wenn dies dem Ausbildungsziel dient. Ihre Gesamtdauer soll ein Viertel der in der Ausbildungsordnung festgelegten Ausbildungsdauer nicht überschreiten.“

 

Tatsächlich steigen die Zahlen der Azubis, die auch im Ausland einen Teil ihrer Lehre absolvieren. Allerdings sind die organisatorischen Prozesse noch lange nicht so vereinheitlicht wie beispielsweise für Studierende oder Au-Pair-Schüler. Azubis größerer Unternehmen mit internationalen Standorten hätten hier vor allem gute Chancen, weil die ausbildenden Firmen intern bereits Strukturen entwickelt haben. Schließlich braucht man für die Organisation auch Personal, das sich um alles kümmert und die Azubis betreut.

 

 

Around the world


Bei vielen Ausbildungsbetrieben sind Auslandsaufenthalte schon lange eine Option während der Ausbildung. Sowohl Berufsausbildungen als auch Duales Studium bieten sie zahlreiche internationale Möglichkeiten. Dort reichen die Auslandsmaßnahmen für junge Leute von einer Woche bis hin zu mehreren Monaten.

 

 

Softskills durch Reisen

Internationale Unternehmen haben bereits früh die Wichtigkeit von Auslandserfahrungen auch während der Ausbildung erkannt. Es geht ihnen nicht mehr nur um die Vermittlung der harten Fakten, sondern eben auch um die Ausformung der sogenannten Softskills, also der Fertigkeiten, die für die soziale Interaktion mit Anderen nützlich sind. Wer einmal längere Zeit im Ausland war, weiß, dass man so nicht nur viel schneller eine Fremdsprache lernt, sondern auch wichtige Erfahrungen mit einer fremden Kultur macht. Ein Auslandaufenthalt erweitert den Horizont und lässt dir ermöglichen, an gewisse Dinge anders heranzugehen. Auch internationale Freundschaften werden geschlossen. Letztlich lernt man durch die Konfrontation mit dem Fremden auch eine ganze Menge über sich selbst. Meistert man auch mal ungewohnte Situationen, kann das auf jeden Fall das Selbstvertrauen steigern. Auch darauf legen viele Arbeitgeber Wert.

 

 

Alternative zum Auslandssemester


Die Berufsausbildung mit der Auslandsoption kann eine interessante Alternative zum Studieren sein. Man verbinde so Aspekte, die im späteren Berufsleben wichtig sind, ohne dabei zu viel Zeit zu verlieren. Man muss allerdings den wohlmöglich verpassten Schulstoff nachholen, denn das deutsche System der Dualen Berufsbildung ist weltweit eines der wenigen, das Theorie und Praxis so eng miteinander verknüpft. In vielen Ländern werden Berufe auf rein schulischem Wege erlernt, der einen praktischen Anteil kaum vorsieht. Im sogenannten „Europass“ werden auch Auslandserfahrungen vermerkt, sodass zukünftige Arbeitgeber genau ablesen können, über welche Kompetenzen der Bewerber verfügt – egal, ob im Aus- oder Inland. So wird eine bessere Vergleichbarkeit geschaffen.

 

 

Nicht nur in großen Firmen


Auch Jugendliche, die in kleineren Unternehmen ihre Ausbildung machen, können nach der Möglichkeit fragen, einen Teil ihrer Lehre im Ausland zu absolvieren. Natürlich bietet sich das vor allem in Berufen an, die ohnehin auf Internationalität angelegt sind. Dazu gehören beispielsweise Kaufleute im Groß- und Außenhandel und Berufe der Logistik- und Schifffahrtsbranche. Generell gilt: Möglichst früh darum kümmern. Denn die Auslandsmaßnahme muss nicht nur in den Ausbildungsvertrag aufgenommen werden, sondern erfordert auch einige Vorbereitungszeit. Ein Betrieb muss gefunden, eventuell ein Arbeitsvisum beantragt und finanzielle Regelungen getroffen werden. Erklärt sich ein Betrieb bereit, seinen Azubi ins Ausland zu schicken, zahlt der Ausbilder das Azubi-Gehalt weiter. Manchmal beteiligt sich auch der aufnehmende Betrieb im Ausland. Die Kosten für die Anreise und die Unterkunft trägt der Azubi meistens selbst. Davon sollte man sich aber nicht abschrecken lassen. Ist man nicht Teil eines internationalen Unternehmens, das sich um Vermittlung und Unterbringung kümmert, kann man auch Hilfe bei Förderprogrammen wie „Leonardo da Vinci“ bekommen. Hierüber erhält man nicht nur finanzielle Unterstützung, sondern auch inhaltliche Vorbereitung. Beratung gibt es natürlich auch in den Kammern, in den jeweiligen Berufsschulen und bei der Arbeitsagentur.

 

 

Recht auf Internationalität


Wie schon erwähnt, ist im Berufsbildungsgesetz vermerkt, dass ein Auslandsaufenthalt dann machbar sei, wenn er dem Ausbildungsziel diene. Daher sind es vor allem Azubis in den Handelsberufen, für die sich ein Auslandsaufenthalt lohnen kann. Im handwerklichen Bereich gibt es deutlich weniger Berufe, die einen solchen Aufenthalt rechtfertigen. Im Handwerk spielt die Internationalität eine eher untergeordnete Rolle, da es sich eher durch seinen regionalen Tätigkeitsbereich auszeichnet. Natürlich werden auch handwerklich-technische Berufe teilweise von internationalen Strukturen berührt, wie beispielsweise in der Luft- und Raumfahrt. Generell gilt aber, dass jeder der einen Handwerksberuf gelernt hat, die Welt offensteht – ganz gleich, ob als Kfz-Mechaniker bei Ferrari in Italien oder als Zimmermann in Südamerika.
Obwohl das Handwerk also eher auf Regionalität setzt, entstammt ihm eine uralte Tradition. Wer ist ihnen nicht schon einmal begegnet, den Wandersleute in schwarzen Schlaghosen, mit Hut und Stock ausgerüstet. Für drei Jahre arbeiten, lernen und leben sie in anderen Städten oder anderen Ländern und eignen sie sich dabei Softskills, wie zum Beispiel interkulturelles Verständnis, an, die heute auch international wichtig und wertvoll sind. Auch dies zeigt, wie wichtig es für die Persönlichkeitsbildung und die Arbeitswelt ist, auch mal über den Tellerrand hinaus zu schauen.

 

 

Zahlen steigen

Immer mehr Azubis absolvieren einen Teil ihrer Ausbildung im Ausland. Vielleicht entstehen im Berufsbildungssystem so auch zunehmend vereinheitlichte Strukturen für die Umsetzung eines Auslandsaufenthalts. Das Wort „Mobilität“ spielt in der Arbeitswelt eine immer größere Rolle. Auch schon für Azubis. Daher betont Karlheinz Heidemeyer von der Handelskammer: „Grundsätzlich kann eine Zeit im Ausland nicht schaden. Wer Interesse daran hat, sollte gezielt nach Betrieben schauen, die damit Erfahrung haben und auch personell sowie organisatorisch darauf eingestellt sind.“ Es sei immer mehr der Trend zu erkennen, dass sich Unternehmen mit solchen Strukturen und internationalen Angeboten für Ausbildungssuchende besonders attraktiv machen, um sich ihren Nachwuchs zu sichern. Das könnte die Chance sein, in Zukunft noch internationaler unterwegs zu sein.
 

 

Infos gibt es auch unter folgenden Links:

www.bibb.de

www.arbeitsagentur.de

www.handelskammer-bremen.de

 

Die Welt der Arbeit – Berufsverbände

Ob Handwerk, Gesundheitsberuf oder im Handelswesen – zu jedem Arbeitsbereich gehören ganz spezifische Interessen und Themen. Aber wer gibt gebündelte Antworten und hilft? Und wer vertritt eine Branche nach außen? Das übernehmen in der Regel die Berufsverbände. Sie vertreten die Interessen von Angehörigen eines Berufs oder einer Branche. Wenn man so will, sind sie die Lobby für einen bestimmten Berufszweig.

 

Nach außen und nach innen

In jedem Beruf haben Arbeitende es mit Vertragspartnern zu tun – ob als Angestellte mit ihrem Arbeitgeber oder als Selbstständige mit Auftraggebern. Ein Berufsverband tritt in Sachen Arbeitsrecht für seine Mitglieder ein. Dabei fungiert der Verband als eine Art Lobby, die auch auf politischer Ebene Interessen durchsetzt – zum Beispiel bei den Verhandlungen von Vergütungstarifen.

 

Innerhalb eines Verbandes wird den Mitgliedern ein Forum geboten, in dem sie sich austauschen und berufsspezifische Fragen klären können. Berufsverbände haben meist regionale Büros, die oft ein Netzwerk unterschiedlicher Hilfeleister aufgebaut haben. Mitgliedererfahren hier, wer ihnen bei ihren speziellen Fragen helfen kann.


Darüber hinaus werden oft auch entsprechende Weiterbildungsangebote geliefert und Informationen zur Branche zugänglich gemacht. Dafür zahlt man, wie auch bei einem Verein, regelmäßig einen Mitgliedsbeitrag und muss beim Eintritt in den Verband vorweisen, dass man in einem bestimmten Beruf tätig ist.

 

 

Pflichtmitgliedschaften

 

Für große Berufsbereiche, wie zum Beispiel Handel und Handwerk gibt es übrigens die zuständigen Kammern, die ähnliche Aufgaben wie die Berufsverbände erledigen. Die Mitgliedschaft ist aber in vielen Fällen automatisch gegeben und daher nicht freiwillig. Daher wird hier auch ein Pflichtbeitrag erhoben. Wer auf seine Gehaltsabrechnung schaut, wird gegebenenfalls feststellen, dass ein bestimmter Betrag regelmäßig an eine der Kammern abfließt.

 

 

Die Qual der Wahl

 

Oftmals ist man fein raus, weil man ohnehin über die Kammern Mitglied ist und hier jede Menge Unterstützung erhält. In einzelnen Berufsbranchen bietet es sich aber an, (zusätzlich) einem entsprechenden Verband beizutreten. Verbände sind aufgrund ihrer gezielten Branchenvertretung oft deutlich spezialisierter und können schnell weiterhelfen. Ob ein Beitritt sich lohnt, hängt letztlich vom eigenen Bedarf ab. Wer ein Forum benötigt, um sich auszutauschen oder wer viele Fortbildungen machen möchte, profitiert in jedem Fall von einer Mitgliedschaft in einem Berufsverband.

 

 

Hier geht es zu den Kammern:

www.ihk.de

www.ihk24.de
www.hwk-bremen.de

 

Ausbildungsnachweis „Berichtsheft“ – Pflichtaufgabe für Auszubildende

Auszubildende müssen während ihrer Ausbildungszeit ein Berichtsheft in Form von Ausbildungsnachweisen führen – so steht es in den Ausbildungsordnungen. Damit halten sie nicht nur für sich und ihre Ausbilder fest, was sie gelernt haben und behalten so einen Überblick, sie liefern mit dem Berichtsheft auch einen wichtigen Teil für die Zulassung zur Abschlussprüfung.

 

Ein schriftlicher Ausbildungsnachweis ist geführt, wenn ein gewisses Maß an inhaltlicher Gestaltung und Regelmäßigkeit sowie Sauberkeit der Eintragung gegeben ist. Dafür sollte den Azubis während der Ausbildungszeit Gelegenheit gegeben werden. Da über das Berichtsheft schriftlich festgehalten werden soll, was tatsächlich gelernt wurde, hilft der betriebliche Ausbildungsplan an dieser Stelle nicht weiter. Dieser hält schließlich nur fest, was gelernt werden soll. Im Heft werden die durchgeführten Ausbildungstätigkeiten einschließlich der betrieblichen, überbetrieblichen und schulischen Unterweisung stichwortartig aufgeführt. Die Eintragungen können sowohl handschriftlich als auch am PC auf dem Nachweisformular erfolgen.

 

Der Ausbildende oder Ausbilder muss den Auszubildenden zum Führen von Berichtsheften anhalten und hat die Ausbildungsnachweise wöchentlich zu überprüfen und abzuzeichnen. Darüber hinaus sollte der gesetzliche Vertreter des Azubis ebenfalls in angemessenen Zeitabständen unterzeichnen. Auch während der Berufsschulzeit ist das Berichtsheft zu führen. Das Berichtsheft gehört zu den Ausbildungsmitteln und ist dem Auszubildenden kostenlos zu überlassen. Die Kosten hierfür trägt der Ausbildungsbetrieb.


Täglich oder wöchentlich füllt der Auszubildende das Berichtsheft wahrheitsgemäß und vollständig aus. In technischen Ausbildungsberufen sollte eine tägliche Aufzeichnung der Tätigkeiten erfolgen.
Das Berichtsheft muss zur mündlichen bzw. praktischen Abschlussprüfung vom Auszubildenden mitgebracht werden. Falls der Prüfungsausschuss danach fragt, sollte der Prüfling das Heft vorlegen können. Wer die Ausbildungsnachweise nicht oder unvollständig geführt hat, kann von der Teilnahme an der Abschlussprüfung ausgeschlossen werden.

 

Auskünfte erteilen die Ausbildungsbildungsberater der Handelskammer Bremen.
Bei Problemen mit der Führung des Ausbildungsnachweises durch den Auszubildenden sollten die Ausbildungsberater der Handelskammer Bremen rechtzeitig informiert werden, um mit den Auszubildenden die Folgen (z. B. keine Zulassung zur Abschlussprüfung) zu besprechen.

 

Ein solides Fundament für einen gelungenen Finanzstart

 

Wer einen Ausbildungsvertrag unterschreibt, muss früher oder später seine Bankverbindung angeben. Der Betrieb braucht diese Daten, damit die Ausbildungsvergütung an den richtigen Empfänger überwiesen werden kann. Da gleiches auch für die Bereitstellung einer bewilligten BAföG-Leistung gilt, sollte jeder Schulabgänger ein eigenes Konto noch vor Ausbildungs- beziehungsweise Studienbeginn besitzen.

 

Für die Zeit der Ausbildung scheint es fast egal zu sein, bei welcher Bank man sein kostenloses Girokonto hat. Ein Vergleich kann dennoch nicht schaden: Um aufgrund zu hoher Kontoführungsgebühren nicht gleich wieder umsteigen zu müssen, empfiehlt es sich, Kosten und Leistungen der einzelnen Banken zu vergleichen.

 

Die am häufigsten genutzte Form ist das Girokonto. Das Tolle daran: Für Schüler und Studenten ist es im Normalfall kostenlos. Trotzdem kann es sich lohnen, die diversen Angebote verschiedener Geldinstitute zu prüfen. An wie vielen Automaten kann kostenlos Geld abgehoben werden? Gibt es die Möglichkeit, Geld einzuzahlen? Lässt sich das Girokonto auch online führen? Werden Teile des Guthabens eventuell sogar verzinst? Bietet die Bank auch Kreditkarten (für Minderjährige etwa in Form von Prepaidkarten) ohne Zusatzkosten?

 

Diese und andere Fragen zu klären, kann jeden vor einem bösen Erwachen bewahren. Bestes Beispiel dafür ist die Höhe eines gewährten Dispokredites. Dieser Kredit soll weniger dazu dienen, um sich kostspielige Dinge zu leisten, sondern, um einen finanziellen Engpass zu überbrücken. Denn wer erst einmal in die roten Zahlen gerutscht ist, wird schnell feststellen können: Es kann schwer sein, dort wieder rauszukommen – erst recht mit einer geringen Ausbildungsvergütung.

 

Ist mit dem Girokonto erstmal die Basis für die Finanzen gelegt, gibt es vielfältige Möglichkeiten, sich nebenbei ein kleines Polster für die schönen Dinge im Leben anzulegen. Für die Traumreise, das neueste Smartphone oder den Führerschein lohnt es sich immer, ein paar Euros beiseitezulegen, etwa auf einem Tagesgeldkonto oder mit einem Sparvertrag. Aber auch wer viele Wünsche im Hier und Jetzt hat, sollte seine Altersvorsorge schon früh im Blick haben.

 

Das Vorhaben, bereits während junger Jahre etwas für das Alter anzusparen, lässt sich dank diverser Angebote der Altersvorsorge leichter angehen beziehungsweise realisieren. Die Riester-Rente etwa wird nicht nur staatlich gefördert, sondern Berufseinsteigern unter 25 Jahren wird bei Vertragsabschluss zusätzlich eine einmalige Prämie gezahlt. Da dieses jedoch nur eine von vielen Möglichkeiten ist – sollten sich Berufseinsteiger frühzeitig mit ihnen auseinandersetzen. Ein idealer Zeitpunkt dafür ist das Ende der Probezeit. Denn dann sind regelmäßige Einkünfte zunächst einmal für einen gewissen Zeitraum gesichert. Zu lange damit warten sollte allerdings niemand, denn: Je später man einsteigt, umso teurer wird‘s!

 

Eine gute Beratung und ein breites Angebot spielen übrigens auch früher eine Rolle, als man denkt. Schließlich sollte sich heutzutage jeder möglichst früh auch um die finanzielle Absicherung seiner Zukunft kümmern. Daher kann die Wahl der Bank auch für solche Entscheidungen eine Rolle spielen.

Übrigens: Minderjährige brauchen natürlich sowohl für die Kontoeröffnung als auch für eine Online-Nutzung eine Zustimmungserklärung der Erziehungsberechtigten.

Unterstützung gefällig?

Chancengleichheit
Staat und Ländern ist es wichtig, dass auch in Sachen Ausbildung Chancengleichheit herrscht. Demnach soll jede und jeder die gleichen Möglichkeiten haben, eine Ausbildung zu machen und auch abzuschließen. Doch oft sind Ausbildungsgehälter gerade in den ersten Jahren so gering, dass sich davon kaum eine eigene Wohnung finanzieren lässt. Auch die Eltern können das wohlmöglich nicht ausgleichen.

 

 

Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)


Wer für eine Ausbildung in eine andere Stadt zieht oder aus anderen Gründen während der Ausbildungszeit nicht mehr zuhause bei den Eltern wohnen bleiben kann, hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB). Die Höhe des finanziellen Zuschusses, der von der Arbeitsagentur bewilligt wird, richtet sich nach der Art der Unterbringung, dem eigenen Ausbildungsgehalt und dem Jahreseinkommen der Eltern. Den Antrag auf das BAB stellst du bei der Agentur für Arbeit in dem Bezirk, indem du wohnst. Dort bekommst du auch die Formulare und weitere Informationen zu den Voraussetzungen.

 

 

Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)


Auch inhaltlich gibt es Unterstützung. In den Beratungsabteilungen der Arbeitsagentur kannst du dir Hilfe holen, wenn du das Gefühl hast, dem Berufsschul- oder Arbeitsalltag während deiner Ausbildung nicht gewachsen zu sein. Nicht jede und jeder kann sich dem Lerntempo und den Herausforderungen einer Ausbildung ohne weiteres anpassen. Manchmal läuft es auch privat nicht so gut. Wenn du Hilfe und Unterstützung brauchst, erkundige dich bei deiner Arbeitsagentur nach den ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH). In kleinen Lerngruppen, Einzel- sowie Förderunterricht, kannst du dich neben der Ausbildungszeit auf Prüfungen vorbereiten oder theoretisches und praktisches Wissen nachholen. Bei dem kostenlosen Angebot stehen dir ein fachkundige Berater und Ansprechpersonen zur Seite. Auch bei Problemen im Betrieb kannst du dir hier Hilfe holen.

 

 

Mit Unterstützung zum Ziel


Mit diesen Unterstützungen hast du die Möglichkeit, deine Ausbildung so zu absolvieren, wie es andere tun können und kannst wohlmöglich einen Abbruch abwenden. Dann kommst du doch noch an dein Ziel. Dass die Lehrjahre keine Herrenjahre sind, ist eine weit verbreitete Weisheit. Aber es behauptet auch niemand, dass man das alleine durchstehen muss. Hol dir daher Hilfe, sobald du das Gefühl hast, nicht weiterzukommen.

 

 

Weitere Infos erhältst du unter www.arbeitsagentur.de und unter www.familien-wegweiser.de

 

Wenn‘s mal nicht so läuft, hol dir Hilfe

„abH“, das steht für „ausbildungsbegleitende Hilfen“, bietet wöchentlichen Förderunterricht, in dem der Unterrichtsstoff der Berufsschule in Kleingruppen wiederholt und erläutert wird. Es werden auch Klassenarbeiten vor- oder nachbereitet, Mathe-Grundkenntnisse vermittelt und die Verbesserung der Deutschkenntnisse unterstützt. Die Kleingruppen umfassen meist vier bis sechs Personen. Bei Bedarf ist auch Einzelförderung möglich. Jeder Termin hat drei Unterrichtsstunden, der bis auf acht Unterrichtsstunden erhöht werden kann, wenn es an die Vorbereitung auf Zwischen- oder Abschlussprüfungen geht.
Die Termine liegen meist außerhalb der Arbeitszeit, am frühen bis späten Nachmittag, z. B. nach der Berufsschule. Bei Bedarf wird auch Unterricht am Samstag angeboten. Manchmal stellen Betriebe ihre Azubis auch für den abH-Unterricht frei.

 

 

Hilfe beim Lernen der Fachtheorie und noch viel mehr


Beratung für den Umgang mit Prüfungsangst und Lernblockaden, Hilfe bei der Anwendung von Lernmethoden sowie bei Bewerbungen und weitere Unterstützung bei der Suche nach einem Arbeitsplatz nach der Ausbildung ¬– das sind die Inhalte der abH. Sollte es mal Probleme im Betrieb geben oder Hilfe bei persönlichen Problemen nötig sein, gibt es für jeden Azubi einen persönlichen Begleiter, der ihm oder ihr mit Rat und Tat zur Seite steht.

Auch angehende Azubis, die sich in einer Einstiegsqualifizierung (EQ) auf eine Ausbildung vorbereiten, können abH bekommen, wenn bei ihnen besonderer Förderbedarf festgestellt wird. Ein Einstieg in abH ist jederzeit möglich, sollte jedoch nicht zu kurzfristig vor der Zwischen- oder Abschlussprüfung erfolgen.

 

 

Wie bekomme ich kostenlose Hilfe?


Interessenten wenden sich direkt an die Arbeitsagentur (Bremen-Mitte, Doventorsteinweg 48-52; Osterholz-Scharmbeck, Ritterhuderstr. 21) und sollten am besten dort persönlich abH beantragen.
Es ist aber auch möglich, sich an die Bildungseinrichtung zu wenden, die die Förderung an drei Standorten durchführt:

 

Bremen-Mitte:
A&A Ausbildung und Arbeit Plus GmbH
28207 Bremen, Stresemannstraße 29 (Eingang Alfred-Nobel-Straße)
Tel. 0421 / 47604747 / Email: abh-hb-mitte@aundaplus.de

Bremen Nord:
28757 Vegesack, Gerhard-Rohlfs-Straße 69
Tel. 0421 / 67413061 / Email: abh-hb-vegesack@aundaplus.de

Osterholz-Scharmbeck:
27711 Osterholz-Scharmbeck, Kirchenstraße 19
Tel. 04791 / 9823630 / Email: abh-hb-ohz@aundaplus.de

 

 

Alle Informationen zu ausbildungsbegleitenden Hilfen (abH) finden sich auf der Website der Handelskammer Bremen unter: www.handelskammer-bremen.de 

 

Berufsstart – aber bitte abgesichert

Alles auf einen Blick

 

Berufsausbildungsbeihilfe

 

Wer den Ausbildungsvertrag in der Tasche hat, ist erst mal glücklich. Doch was, wenn der neue Ausbildungsplatz nicht am bisherigen Wohnort ist und plötzlich ein eigener Hausstand finanziert werden muss? Jugendliche, die ihre betriebliche oder außerbetriebliche Erstausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf machen, können bei der Agentur für Arbeit einen Antrag auf Berufsausbildungsbeihilfe, kurz BAB, beantragen. Volljährige Auszubildende haben Anspruch auf BAB, wenn sie während der Ausbildung nicht mehr im Haushalt der Eltern leben. Bei minderjährigen Auszubildenden gelten besondere Regelungen. Die Höhe der Beihilfe richtet sich nach dem Bedarf, der Art der Unterbringung und dem Einkommen des Auszubildenden. Wichtig ist außerdem, dass der Antrag so früh wie möglich gestellt wird. Denn erst ab diesem Zeitpunkt kann BAB frühesten für die Dauer der Ausbildung gezahlt werden.


Infos: www.arbeitsagentur.de und www.babrechner.arbeitsagentur.de


Übrigens: Wer sich für eine schulische Ausbildung entschieden hat, für den ist die Bafög-Stelle zuständig. Infos unter www.das-neue-bafoeg.de

 

 

GEZ

 

Eigene Wohnung, eigener Fernseher – da klopft plötzlich die GEZ an die Tür und möchte Geld. Unter gewissen Umständen können sich Auszubildende von den GEZ-Gebühren befreien lassen. Nicole Hurst von der Abteilung für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Gebühreneinzugszentrale (GEZ) in Köln: „Wenn Auszubildende soziale Leistungen vom Staat beziehen, ist eine Gebührenbefreiung auf Antrag möglich.“ Darunter fallen folgende Leistungen für Auszubildende, die nicht mehr bei ihren Eltern leben: Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, Berufsausbildungsbeihilfe, Ausbildungsgeld.
Infos: www.gez.de

 

 

Das erste Konto

 

Das erste Ausbildungsgeld ist da, doch welches Konto ist dafür das Richtige? Nahezu alle Banken haben Extra-Angebote für junge Menschen im Programm. Es empfiehlt sich, Kosten und Leistungen der einzelnen Banken zu vergleichen. Zu den Grundleistungen gehören eine EC-Karte, das Tätigen von Überweisungen und das Einrichten von Daueraufträgen sowie das Ausdrucken von Kontoauszügen in allen Filialen. Manche Banken bieten auch eine Verzinsung des Guthabens an oder das Aufladen von Prepaid-Handys. Generell sollte man schauen, welche Aspekte für einen während der Ausbildung besonders wichtig sind.
Hat man sich dann für eine Bank entschieden, bietet es sich an, das Konto gleich mit der Funktion des Online-Bankings anzumelden. Dann lässt sich nämlich der Zahlungsverkehr bequem von Zuhause aus kontrollieren und steuern.

 

 

Bausparvertrag, Riester-Rente, Fond-Sparen

 

Das hat zwar jeder schon einmal gehört, aber was davon braucht man eigentlich wirklich, wenn man in der Ausbildung steckt? Die meisten Banken haben verschiedene „Rundum-Sorglos-Pakete“ für Auszubildende im Angebot. Im Paket sind beispielsweise enthalten: Bausparvertrag, Riester-Rente, Unfallversicherung und das kostenlose Konto.

Wenn du dich für eine Bank für dein Konto entscheidest, solltest du auch diese Punkte nicht außer Acht lassen, um spätere Wechsel zu vermeiden.
 

 

Versicherungen

 

Über die Eltern haben Auszubildende, Studenten und Berufsanfänger nur noch teilweise Versicherungsschutz. Natürlich braucht man nicht für jede Kleinigkeit eine Versicherung. Aber schnell ist das Fahrrad gestohlen oder die ausgelaufene Waschmaschine hat die Nachbarwohnung ruiniert. Dann ist es hilfreich, finanziell abgesichert zu sein. Die Versicherungsgesellschaften bieten jungen Leuten oftmals maßgeschneiderten Schutz zu bezahlbaren Preisen.

 


Empfehlenswerte Versicherungen für Auszubildende auf einen Blick:


– Berufsunfähigkeitsversicherung:

sie ergänzt die gesetzliche Grundversorgung und zahlt eine lebenslange Rente, wenn die Erwerbsfähigkeit gemindert wird

 

– Hausratversicherung:

damit ist, grob gesagt, alles versichert, was an beweglicher Einrichtung in der Wohnung vorhanden ist

 

– Kfz-Haftpflichtversicherung:

bei eigenem Pkw

 

– Verkehrs-Rechtsschutzversicherung

 

– private Unfallversicherung und private Krankenzusatzversicherung

 

Privat-Haftpflichtversicherung:

sie schützt vor berechtigten Schadensersatzansprüchen anderer.

 

Mit Sicherheit versichert

Eine Haftpflichtversicherung ist beispielsweise unabdingbar. Diese greift, wenn man anderen Schaden zufügt, also zum Beispiel beim Umzug eines Freundes dessen Flachbildfernseher fallen lässt. In der Regel muss man sich aber erst ab der zweiten Ausbildung oder ab einem bestimmten Alter selbst versichern. Vorher greift meist die private Haftpflichtversicherung der Eltern. Unbedingt nachfragen und im Zweifelsfall direkt bei deren Versicherung anrufen!
Darüber hinaus gibt es noch die Möglichkeiten, eine Hausrats- und eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen. Gerade bei Ersterem sollte aber genau abgewogen werden, ob sich das als Azubi schon lohnt. Oft hat man ja noch gar nicht einen so großen Hausrat, dass dieser unbedingt gegen Brände und andere Katastrophen versichert werden muss. Zu einer Berufsunfähigkeitsversicherung raten Experten allerdings schon eher. Gerade für junge Berufseinsteiger sind die Tarife noch sehr gering, weil sie gesund sind. Hinzu kommt, dass die staatliche Unterstützung im Falle einer Berufsunfähigkeit erst nach 5 Jahren Berufstätigkeit greift und ohnehin sehr gering ist. Eine zusätzliche Berufsunfähigkeitsversicherung bietet sich also an und bringt von Beginn an große Sicherheit in die noch so neue Arbeitswelt.

Krankenkassen: Kurze Frist für die Wahl

Einhergehend mit der Aufgabe, junge Menschen in einem bestimmten Beruf auszubilden, übernimmt der jeweilige Betrieb auch zahlreiche Pflichten. Eine davon ist es, die Auszubildenden unmittelbar nach Beginn der Lehre bei einer gesetzlichen Krankenkasse anzumelden. Welche das ist, entscheidet der Auszubildende – sofern er seine Wahl innerhalb von 14 Tagen nach Ausbildungsbeginn dem Betrieb mitgeteilt hat. Verstreicht diese Frist jedoch, ohne dass diese Information eingereicht wurde, wird der Auszubildende meist bei der Versicherung angemeldet, bei der er zuvor war. In der Regel ist dieses die Krankenversicherung der Eltern, über die die Jugendlichen zuvor beitragsfrei mitversichert waren.


Als Selbstversicherte müssen Auszubildende fortan Beiträge zahlen. Deren Höhe richtet sich nach der jeweiligen Brutto-Ausbildungsvergütung. Wie alle anderen gesetzlich versicherten Arbeitnehmer müssen Auszubildende einen Anteil ihres Bruttolohnes für die Krankenversicherung abführen. Zuzüglich des Arbeitgeberanteils ergibt sich der allgemeine Beitragssatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung. Beim Nettolohn, der nach Abzügen dann auf dem Azubikonto landet, muss also nicht mehr der eigene Anteil berücksichtigt werden. Einige Krankenkassen erheben darüber hinaus aber noch Zusatzbeiträge, die der Azubi allein zu bezahlen hat. Dabei lohnt es sich darauf zu achten, welche Angebote die jeweiligen Versicherungen über die Standardleistungen hinaus anbietet. Viele gesetzliche Krankenkassen haben Zusatzangebote, die ihre Mitglieder nutzen können.

 

Wohnen und Bausparen

Der Ausbildungsbeginn ist ein neues Kapitel – für viele fängt dieses Kapitel in einer neuen Stadt an.

Mieten können leider je nach Region recht hoch liegen. Daher ziehen viele Azubis erst einmal in Wohngemeinschaften, wo sie sich mit mehreren anderen Leuten die Mietkosten und andere Wohnkosten teilen können. Eine passende WG lässt sich im Internet auf einer der zahlreichen Wohnungsbörsen oder über Aushänge zum Beispiel in den Berufsschulen finden. Natürlich kann man sich auch eine eigene Wohnung anmieten. Dann muss man aber mit einer intensiveren Suche und höheren Kosten rechnen. Übrigens hat man nach dem Auszug von Zuhause unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf das sogenannte Wohngeld. Darüber kannst du dich auf den Seiten der Stadtämter informieren.
Apropos „eigene Wohnung“: Irgendwann – wahrscheinlich erst nach der Ausbildung – wird man sich auch schon mal finanziell etwas größere Wünsche erfüllen wollen. Dafür schon frühzeitig mit dem Sparen anzufangen, ist durchaus empfehlenswert. Es bietet sich ein Bausparvertrag an, weil viele Azubis nach dem Vermögensbildungsgesetz Anspruch auf sogenannte vermögenswirksame Leistungen haben. Das sind tariflich geregelte Gelder, mit denen der Arbeitgeber seine Angestellten unterstützt. Außerdem spart hier auch der Staat mit, denn über einen Bausparvertrag erhält man zusätzlich zu den Zinsen noch die Wohnungsbauprämie. Das Geld eines Bausparvertrags ist langfristig angelegt. Es ist also meist sieben Jahre lang nicht zugänglich. Nach dieser Zeit ist die Bausparsumme dann zuteilungsreif. Legt man also von Beginn seines Arbeitslebens immer ein wenig etwas auf sein Bausparkonto zurück, kann man sich schon bald auch mal etwas Größeres gönnen.

 

 

½ Mio. Möglichkeiten, 1 Jahr, 0 Langeweile, 0 Euro
Guter Start für Azubis, Studis, BuFDis und FSJ-Teilnehmende!

Wer bei Bibliothek zuerst an Räume voller Bücher denkt, wird überrascht sein! Denn die Stadtbibliothek Bremen ist viel mehr als das. Vor allem ist sie ein Ort mit ½ Mio. Möglichkeiten für Inspiration, Wissen und Freizeit – und das 24/7. Und das Beste daran: Alle in Ausbildung und Studium unterstützt die Stadtbibliothek Bremen mit einer kostenlosen BIBCARD!

Wer möchte nicht mal den Chef mit aktuellsten Fach-Infos beeindrucken? In der Stadtbibliothek Bremen gibt es Sachliteratur, Zeitschriften und online-Tutorials von A wie Altenpflege bis Z wie Zahntechnik. Außerdem gibt es zahlreiche Lernhilfen zu allen Fächern – so behalten auch Mathe-Muffels locker den Anschluss. In der WG ist es zu laut zum Lernen? Kein Problem! Auch Arbeitsplätze, Tablets und Highspeed-WLAN gibt es vor Ort kostenlos.

Und wie sieht’s mit dem Wochenende aus? Ob Games für das Zocker-Event mit Freunden, Filme fürs gemütliche Heimkino oder reichlich Lesestoff zum Schmökern – auch das gibt’s in der Stadtbibliothek. Wer die Angebote lieber unterwegs nutzen möchte, wählt sich mit seiner BIBCARD-Nummer einfach bei den Online Angeboten ein und schaut Filme oder Videotutorials über Streaminganbieter wie filmfriend oder LinkedIn Learning. Auch Hörbücher und eBooks sind über verschiedene Anbieter mit der BIBCARD rund um die Uhr verfügbar.

Also: es lohnt sich einfach mal vorbeizuschauen, denn hier gibt’s wirklich für alle etwas und vor allem Vieles, mit dem man nicht gerechnet hätte!

Wie kommt man an die kostenlose BIBCARD? In eine der 8 Stadtbibliotheken in Bremen gehen, Bescheinigung für Ausbildung oder Studium zusammen mit dem Personalausweis vorlegen und schon gibt’s die persönliche BIBCARD kostenlos – für ein ganzes Jahr, gültig für alle Zweigstellen und den Bus. Also, los geht’s!

https://stabi-hb.de/fuer-multiplikatoren/die-bibcard

Mobilität, die bewegt

Wer zum Betrieb und zur Schule mit dem Rad oder zu Fuß kommt, ansonsten aber mobil sein möchte, sollte sich beim ansässigen Verkehrsverbund informieren. Hier gibt es meist auch sogenannte Freizeitangebote. Das sind oft Tickets, die beispielsweise nur am Nachmittag oder am Wochenende gelten und daher günstiger sind, als Monatstickets, die den ganzen Tag gelten.
Natürlich kann der Arbeitsantritt auch der Auftakt für das erste eigene Auto sein. Gerade, wenn der Betrieb etwas weiter vom Wohnort weg liegt, kann sich so ein motorisiertes Fahrzeug schon rechnen. Allerdings sollte man sich bewusst sein, dass zu den Anschaffungs- und Benzinkosten auch noch ein ganzer Berg von laufenden Versicherungskosten hinzukommen. Manchmal kann es sich auch hier lohnen, bei der Kfz-Versicherung der Eltern anzufragen. Es könnte das Angebot bestehen, von Azubis günstigere Beitragstarife zu beziehen, wenn diese bei der gleichen Versicherung wie ihre Eltern ihr Auto anmelden. Außerdem lohnt sich insgesamt auch ein ausführlicher Vergleich über das Internet. Kfz-Versicherungen haben sehr unterschiedliche Leistungen und Tarife. Am besten einfach gleich mehrere Tarifrechner online in Gang bringen.

 

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