#Aufsteiger:in zur/zum Pflegefachfrau/-mann
Mit dem Qualifizierungschancengesetz (ehemals WeGebAU-Förderung) der Bundesagentur für Arbeit jetzt Pflegekräfte wecken! Wenn du Pflegehilfskraft oder Betreuungskraft § 43b bist, dann kannst du zum nächsten Termin deine Ausbildung zur/zum Pflegefachfrau/-mann starten – und das ohne Gehaltseinbußen. Die Förderung steht für die Weiterbildung Geringqualifizierter und älterer Arbeitnehmer/-innen im Unternehmen und ist deine Chance, #Aufsteiger:in zu werden.