Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
• Umweltschutz,
• Anwenden von Informationssystemen und Kommunikationstechniken,
• Planen, Vorbereiten und Steuern von Arbeitsabläufen, Arbeiten im Team,
• Lesen und Anwenden von technischen Unterlagen,
• Anwenden von Arbeitsstoffen, Baurohstoffen, Bindemitteln, Mischungen und Recyclingmaterialien,
• Durchführen von Probenahmen, Vorbereiten und Herstellen von Proben,
• Anwenden von Regelwerken für Bauprodukte, Baurohstoffe, Böden, Altlasten und Recyclingmaterialien,
• Anwenden von Labortechnik,
• Durchführen von Messungen und Prüfungen,
• Kontrollieren und Bewerten von Arbeitsergebnissen,
• Verarbeiten, Auswerten, Aufbereiten und Dokumentieren von Daten,
• Betriebswirtschaft, Kundenorientierung,
• Durchführen von qualitätssichernden Maßnahmen.