Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
• Umweltschutz,
• Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken,
• Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Auswerten von Informationen, Arbeiten im Team,
• Anfertigen und Anwenden von technischen Unterlagen, Durchführen von Messungen,
• Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen,
• Handhaben und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen,
• Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen,
• Prüfen der Verlegebedingungen, Herstellen von Untergründen,
• Gestalten und Verlegen von textilen und elastischen Bodenbelägen,
• Verlegen von Fertigparkett und Schichtwerkstoffen,
• Behandeln von Oberflächen,
• Be- und Verarbeiten von Profilen,
• Durchführen von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten,
• Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung.