Fachinformatiker/-innen verfügen über die nachstehenden fachrichtungsübergreifenden berufsprofilgebenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
• Planen, Vorbereiten und Durchführen von Arbeitsaufgaben in Abstimmung mit den kundenspezifischen Geschäfts- und Leistungsprozessen,
• Informieren und Beraten von Kunden und Kundinnen,
• Beurteilen marktgängiger IT-Systeme und kundenspezifischer Lösungen,
• Entwickeln, Erstellen und Betreuen von IT-Lösungen,
• Durchführen und Dokumentieren von qualitätssichernden Maßnahmen,
• Umsetzen, Integrieren und Prüfen von Maßnahmen zur IT-Sicherheit und zum Datenschutz,
• Erbringen der Leistungen und Auftragsabschluss,
• Betreiben von IT-Systemen,
• Inbetriebnehmen von Speicherlösungen und Programmieren von Softwarelösungen.
Fachinformatiker/-innen verfügen über berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
Fachrichtung Anwendungsentwicklung
• Konzipieren und Umsetzen von kundenspezifischen Softwareanwendungen und
• Sicherstellen der Qualität von Softwareanwendungen.
Fachrichtung Systemintegration
• Konzipieren und Realisieren von IT-Systemen,
• Installieren und Konfigurieren von Netzwerken und
• Administrieren von IT-Systemen.
Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse
• Analysieren von Arbeits- und Geschäftsprozessen,
• Analysieren von Datenquellen und Bereitstellen von Daten,
• Nutzen der Daten zur Optimierung von Arbeits- und Geschäftsprozessen sowie zur Optimierung digitaler Geschäftsmodelle und
• Umsetzen des Datenschutzes und der Schutzziele der Datensicherheit.
Fachrichtung Digitale Vernetzung
• Analysieren und Planen von Systemen zur Vernetzung von Prozessen und Produkten,
• Errichten, Ändern und Prüfen von vernetzten Systemen und
• Betreiben von vernetzten Systemen und Sicherstellen der Systemverfügbarkeit.
Über die berufsübergreifenden und berufsprofilgebenden Qualifikationen hinaus werden weitere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten integrativ vermittelt:
• Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht,
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
• Umweltschutz und
• vernetztes Zusammenarbeiten unter Nutzung digitaler Medien.
Die Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der berufsbildpositionen sind je nach Fachrichtung in einem der folgenden Einsatzgebiete zu vermitteln:
Der Ausbildungsbetrieb legt fest, in welchem Einsatzgebiet die Vermittlung erfolgt. Der Ausbildungsbetrieb darf mit Zustimmung der zuständigen Stelle jedoch auch ein anderes Einsatzgebiet festlegen, wenn in diesem Einsatzgebiet die gleichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden (Öffnungsklausel).
Fachrichtung Anwendungsentwicklung
• kaufmännische Systeme,
• technische Systeme,
• Expertensysteme,
• mathematisch-wissenschaftliche Systeme und
• Multimedia-Systeme.
Fachrichtung Systemintegration
• Rechenzentren,
• Netzwerke,
• Client-Server-Architekturen,
• Festnetze und
• Funknetze.
Fachrichtung Daten- und Prozessanalyse
• Prozessoptimierung,
• Prozessmodellierung,
• Qualitätssicherung,
• Medienanalyse und
• Suchdienste.
Fachrichtung Digitale Vernetzung
• produktionstechnische Systeme,
• prozesstechnische Systeme,
• autonome Assistenz- und Transportsysteme und
• Logistiksysteme.