Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
• Arbeitsschutz und Unfallverhütung,
• Umweltschutz und rationelle Energieverwendung,
• Ausführen von Hygienemaßnahmen,
• Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes,
• Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen,
• Beurteilen der Rohstoffe, Zwischen- und Enderzeugnisse,
• Behandeln und Verarbeiten der Rohstoffe,
• Herstellen von Mischungen, Zwischen- und Enderzeugnissen,
• Lagern der Rohstoffe, Zwischen- und Enderzeugnisse,
• Verpacken und Verladen der Enderzeugnisse.