Die Berufsausbildung zum Packmitteltechnologen und zur Packmitteltechnologin gliedert sich wie folgt (Ausbildungsberufsbild):
Abschnitt A
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
• Entwickeln von Packmitteln
• Vorbereiten und Planen von Produktionsprozessen
• Rüsten von Fertigungsanlagen
• Steuern und Überwachen von Produktionsprozessen
• Instandhaltung
Abschnitt B
Weitere berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten aus den Auswahllisten I und II:
1. zwei Wahlqualifikationen aus der Auswahlliste I:
I.1 Metallbearbeitung,
I.2 Steuerungstechnik,
I.3 Spezielle Fertigungsverfahren,
I.4 Computergestützte Mustererstellung;
2. zwei Wahlqualifikationen aus der Auswahlliste II:
II.1 Stanzformenbau,
II.2 Veredelungstechnik,
II.3 Leitstandtechnik und Inlineproduktion,
II.4 Labor,
II.5 Mechanik und Steuerungstechnik,
II.6 Computergestützte Packmittelentwicklung und Design;
Abschnitt C
Integrative Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten:
• Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
• Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
• Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
• Umweltschutz
• Betriebliche Kommunikation
• Betriebliche Managementsysteme